07. April 2011
Berlin - Nachdem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Verbot des Schenkelbrandes am 25. März abgelehnt wurde, scheiterte jetzt auch der entsprechende SPD-Antrag im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages.
Entsprechend erleichtert zeigte sich Dieter Stier, tierschutzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Viele Pferdezüchter, -halter und Reiter kümmern sich aufopfernd um ihre Tiere und lassen sich nicht als Tierquäler skandalisieren, wie das offensichtlich von einigen Akteuren immer wieder versucht wird", sagte Stier.
Er erklärte, dass der Schenkelbrand eine sichere Kennzeichnungsmethode von Einhufern sei, welche nicht gegen einen hohen Tierschutzstandard in Deutschland verstoße und im Einklang mit europäischem Recht stehe. „Auch unter Tierschutzgesichtspunkten ist der Schenkelbrand eine Möglichkeit der Kennzeichnung“, unterstützt der Deutsche Bauernverband die Haltung der Koalition.
„Die deutschen Pferdezüchter wollen keine Sonderbehandlung, sondern nur, dass die EU-Verordnung auch in Deutschland gilt“, so
Breido Graf zu Rantzau
, Präsident der Deutschen Reiterlichen Vereingung (FN). „Der Schenkelbrand erfüllt nach EU-Recht allein den Zweck der erforderlichen Kennzeichnung.“
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