07. Mai 2010
Änderungen der Zuchtverbandsordnung (ZVO)
Bad Zwischenahn (fn-press). Im Rahmen der Jahrestagungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Bad Zwischenahn hat der Beirat Zucht Änderungen, wie die Bestimmungen zur Vergabe der Hengstnamen, in der Zuchtverbandsordnung (ZVO) beschlossen.
Zuvor konnten Besitzer für ihren noch nicht gekörten Hengst vorübergehend bereits einen Namen im Zuchtbuch reservieren lassen, nach der Änderung werden nur noch an gekörte Hengste Namen vergeben. Diese Änderung betrifft die Populationen der Deutschen Reitpferdezucht sowie die Rassen Rheinisch Deutsches Kaltblut, Haflinger und Edelbluthaflinger.
Der Beirat Zucht beschloss außerdem bei einigen Ponyrassen eine Änderung der Bedingungen bei den Zuchtstutenprüfungen der Zuchtrichtung Fahren. Es wird jetzt freigestellt, ob zusätzlich eine Geländefahrt und/oder ein Test mit einem Fremdfahrer Bestandteil der Prüfung ist.
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