Neue Richtlinien verabschiedet

Warendorf (fn-press). „Die neue Hengstleistungsprüfung ist ein Meilenstein in der Zusammenarbeit der Zuchtverbände unter dem Dach der FN“, sagte Dr. Klaus Miesner , Geschäftsführer des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). In der Sitzung des Beirats Zucht im Rahmen der FN-Tagungen haben die Vertreter der Zuchtverbände einstimmig die neuen Richtlinien für die Hengstleistungsprüfung für Reitpferde verabschiedet. In Bad Zwischenahn war das der wichtigste Punkt der Tagesordnung in der Sitzung des Beirats Zucht. Vorab hatten Vorsitzende der Zuchtverbände und Zuchtleiter noch letzte Details diskutiert, dann hoben aber alle die Hand und stimmten für die neue Hengstleistungsprüfung.

„Ich freue mich auf die Herausforderungen und darüber, dass wir hier etwas Neues anstoßen können und wünsche Ihnen und uns viel Erfolg damit“, sagte Theodor Leuchten (Ratingen), Vorsitzender des Bereichs Zucht der FN und des Rheinischen Pferdestammbuchs, nach der Abstimmung. Die Vertreter der Zuchtverbände und die anwesenden Vertreter der Hengsthalter und Prüfungsstationen klatschten Beifall. „Für uns Hengsthalter ist die neue Hengstleistungsprüfung ein großer Fortschritt, man wird die einzelnen Prüfungsergebnisse der Hengste nun besser miteinander vergleichen können“, freute sich Dr. Axel Brockmann (Celle), Landstallmeister des niedersächsischen Landgestüts Celle.

Nach fast drei Jahren Arbeit an einer gemeinsamen Neukonzeption steht der Umsetzung im kommenden Jahr nun nichts mehr im Weg. Erste Pilotveranstaltungen nach den neuen Richtlinien sollen bereits im Herbst durchgeführt werden. Ziel des neuen Systems ist es, aussagekräftige, transparente und vergleichbare Ergebnisse zu schaffen sowie eine einheitliche Durchführung der Prüfungen zu gewährleisten. Es soll zur Verbesserung der Zuchtprogramme führen und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

In den neu verabschiedeten Richtlinien werden viele bewährte Elemente des bestehenden Systems unverändert übernommen. Das System aus einer 70 Tage dauernden Stationsprüfung und der Alternative eines 30-Tage-Veranlagungstests in Kombination mit Turniersportplatzierungen bleibt erhalten. Als grundlegende Veränderung wird jedoch eine Mindestanmeldezahl von 25 Hengsten sowie die Anmeldungen innerhalb einer bestimmten Frist eingeführt. Die Anmeldungen sowie die Zuteilung der Sachverständigen erfolgt aus einem Pool zentral über die FN. Auch für den Ablauf der Prüfungen ergeben sich einige Änderungen. Während des Trainings werden sich zwei Trainingsrichter wiederholt ein Bild von den Hengsten machen und zusammen mit dem Trainingsleiter die Trainingsnoten vergeben. Dadurch wird sich eine Entlastung für die Trainingsleiter ergeben. Bei der Ergebnisermittlung wird die wissenschaftliche Analysemethode der Zuchtwertschätzung zum Einsatz kommen und zusammen mit der Eigenleistung am Ende zu einem umfangreichen Ergebnis führen.

Durch die Änderung des Tierzuchtgesetzes 2006 ist ein neues Konzept notwendig geworden. Der Staat zieht sich aus der Durchführung der Leistungsprüfungen sukzessive zurück, so dass die Hengstleistungsprüfung im Sinne des Tierzuchtgesetzes privatisiert wird. Die Zuchtverbände übertragen – soweit es durch die jeweiligen Behörden der Länder ermöglicht wird – der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) die Durchführung. Die HLP-Neukonzeption wurde vor der Verabschiedung unter anderem mit den Vertretern der zuständigen Behörden auf Bundes- und Länderebene und ebenso mit den Vertretern der staatlichen und privaten Hengsthalter und Vertretern der Prüfungsstationen besprochen.

Die Richtlinien und weitere Informationen zur Hengstleistungsprüfung 2011 befinden sich im Internet unter Top FN Services - Hengstleistungsprüfung

evw

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