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Trier - Im Rahmen der Jahrestagungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Trier hat der Beirat Zucht Änderungen in den Richtlinien der Hengstleistungsprüfung und zu verschiedenen Bestimmungen in der Zuchtverbandsordnung (ZVO) beschlossen.

„Die erste Hengstleistungsprüfung nach der neuen Konzeption ist hervorragend gelaufen, aber in der Praxis hat sich gezeigt, dass die Vorgaben der HLP-Richtlinien an einigen Stellen noch präziser formuliert oder ergänzt werden müssen“, erklärte Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), in Trier. Bei diesen Anpassungen ging es unter anderem um die Bestimmungen zur Wiederholung einer Prüfung, um eine noch konkretere Formulierung zu den notwendigen veterinär-medizinischen Unterlagen und um den Einsatz der Fremdreiter bei den Abschlussprüfungen. So müssen die Fremdreiter jetzt nicht zwingend beide an zwei Tagen vor Ort sein, sondern es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Reiter am ersten Tag prüft und der andere am zweiten Tag. „Das ist für Berufsreiter praktischer, wenn wir den Zeitaufwand für sie so gering wie möglich halten“, sagte Theodor Leuchten (Ratingen), Vorsitzender des FN-Bereichs Zucht. Die Anpassungen der HLP-Richtlinien wurden einstimmig angenommen.

Neben den Anpassungen der HLP-Richtlinien erfolgten weitere Änderungen in den Besonderen Bestimmungen der Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen sowie für weitere Rassen. Es gab unter anderem Änderungen in den Bestimmungen zum Schleswiger Kaltblut, Criollo oder zum Friesenpferd. So wurde festgelegt, dass für das Friesenpferd eine Übergangsregelung für leistungsgeprüfte Hengste und deren Nachkommen besteht und ein Bestandsschutz für bereits eingetragene Hengste gilt. „Die ab 2012 geborenen Nachkommen von nicht leistungsgeprüften Hengsten sind nicht mehr Hengstbuch I- und II-eintragungsfähig. Neueintragungen von Hengsten und Stuten erfolgt ab dem Jahr 2011 gemäß Paragraph 906d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher“, so lautet der neue Absatz.

Darüber hinaus stimmte der Beirat Zucht über diverse redaktionelle und gesetzesbedingte Anpassungen der ZVO ab, die aufgrund der Rechtsbestimmungen der EU sowie der Rechtsbestimmungen des Tierzuchtgesetzes notwendig geworden sind. Nachdem die Änderungen einstimmig verabschiedet worden sind, werden sie nun innerhalb der nächsten zwölf Monate von den Zuchtverbänden in ihre eigenen Satzungen und Zuchtbuchordnungen aufgenommen.

Die ZVO dient der Förderung der Pferdezucht durch Koordination der züchterischen Arbeit der anerkannten Zuchtverbände, die Mitglieder der FN sind. In der ZVO sind als Rahmenrichtlinien einheitliche Mindestanforderungen für die Ausgestaltung der Zuchtprogramme, für die Unterteilung und Führung der Zuchtbücher, für die Ausstellung der Pferdepässe einschließlich Zuchtbescheinigungen und für die Sicherung der Identität aller in den Zuchtbüchern eingetragenen Pferde festgelegt. Ebenso wird die Durchführung von Leistungsprüfungen, Körungen, Zuchtwertschätzung und Zuchtbucheintragungen beschrieben. Hinzu kommen Informationen zu EU-Bestimmungen sowie nationalen Gesetzen und Verordnungen, die die Pferdezucht betreffen. Insgesamt werden zur Zeit für 48 Rassen die Bestimmungen in der ZVO geregelt.

Die aktualisierte ZVO kann als CD ab Anfang Juni im Internet (www.pferd-aktuell.de/Merkblätter) oder bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Abteilung FN-Service, Petra Schaffer, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. angefordert werden. Die Kosten betragen 5 Euro zuzüglich 3 Euro Versandkosten. Darüber hinaus steht die ZVO auch auf der Internetseite www.pferd-aktuell.de unter Zuchtverbandsordnung zum Download bereit.

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