15. Dezember 2010
Warendorf - Die Vertreter der Zuchtverbände haben in ihrer Dezember-Sitzung des Beirats Zucht einen Beschluss gefasst, Pferde, denen die Tasthaare oder die Haare in den Ohrmuscheln entfernt wurden, nicht zu Körungen und Auktionen zuzulassen und werden dies in ihre Regelwerke übernehmen.
„Das ist eigentlich selbstverständlich, da es tierschutzwidrig ist, aber wir wollen das noch einmal extra betonen, denn es kommt immer mal wieder vor, dass Pferde mit entfernten Tasthaaren oder ausrasierten Ohren zu Auktionen oder Körungen vorgestellt werden“, erklärte Theodor Leuchten (Ratingen), Vorsitzender des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
„Aber wir wollen natürlich weiterhin, dass die Pferde ordentlich frisiert und herausgebracht und in einem guten Pflegezustand zu den Veranstaltungen kommen, es geht hier lediglich darum, tierschutzrelevante Handlungen zu ächten“, ergänzte Leuchten.
Die Vertreter der Zuchtverbände waren sich schnell einig, dass sie gegen ein übermäßiges Entfernen der Haare vorgehen und somit deutlich das Tierschutzgesetz unterstützen, da es im Sinne der Leitlinien Tierschutz im Pferdesport und der Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten tierschutzwidrig ist, derartige Manipulationen an Pferden vorzunehmen. Die Tasthaare sind ein funktionaler Teil eines Organs und die Haare in den Ohrmuscheln haben eine besondere Schutzfunktion.
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