Beim Pferdekauf auf Gesundheitszeugnisse achten

Bonn/Warendorf (BMELV/fn-press). Pferdehalter sollten beim Kauf eines Reittieres unbedingt auf die gesetzlich vorgeschriebenen Papiere und Kennzeichnungen achten, darunter den so genannten Equidenpass und den Mikrochip.

Nach den jüngsten Fällen der ansteckenden Blutarmut weist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) darauf hin: Nur mit den entsprechenden gültigen Papieren kann sichergestellt werden, dass neu eingestallte Pferde kein Gesundheitsrisiko für die anderen Pferde darstellen.

Auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) rät beim Kauf eines Pferdes unbekannter Herkunft zur Vorsicht . Es sollte immer überprüft werden, wo das Pferd herkommt. Der Gesundheitszustand des Pferdes sollte genau angeschaut und die Dokumente des Pferdes auf Echtheit überprüft werden. Die FN rät davon ab, Pferde aus Rumänien zu kaufen, sofern keine nachweisbar echten Gesundheitspapiere das Pferd begleiten. Ein angestrebter Kauf sollte einhergehen mit einer Recherche in Rumänien, um sich über die Herkunft des Pferdes zu informieren. Unbedingt sollte 90 Tage nach Erwerb des Pferdes eine Folgeuntersuchung getätigt werden. Allein die Untersuchung im Verdachtsfall kann zu hohen Kosten führen, die der Besitzer des Pferdes tragen muss.

Zum Hintergrund: In den vergangenen Wochen waren mehrere Pferde in Hessen und Nordrhein-Westfalen an der Blutarmut erkrankt. Die Tiere waren ohne die vorgeschriebenen Tiergesundheitsbescheinigungen von Rumänien nach Deutschland gebracht worden. Die zuständigen Veterinärbehörden haben umgehend die entsprechenden Bestände gesperrt und umfangreiche Untersuchungen auf mögliche Weiterverbreitung des Erregers auf andere Pferde eingeleitet. Im Verdachtsfall beziehungsweise bei Auftreten der infektiösen Anämie wird der betreffende Betrieb nicht nur gesperrt, sondern es kann auch ein Sperrgebiet mit einem Radius von einem Kilometer eingerichtet werden.

Immer wieder gelangen Pferde aus Rumänien auf illegalen Wegen nach Deutschland. Sie stellen eine ernsthafte Gefahrenquelle für die Übertragung der ansteckenden Blutarmut und auch anderer Infektionskrankheiten dar. Die anzeigepflichtige Tierseuche, die auch als infektiöse Anämie bezeichnet wird, kann bei Pferden zu langwierigen Krankheitsverläufen mit Fieber, Schwäche, Blutarmut und auch zum Tod führen. Impfung und Heilung sind nicht möglich. Erkrankte Tiere müssen getötet werden. Die Krankheit kann durch blutsaugende Insekten auf andere Pferde übertragen werden. Für den Menschen stellt die Tierseuche jedoch keine Gefahr dar.

In Deutschland ist die ansteckende Blutarmut in den vergangenen Jahren selten aufgetreten. In Rumänien dagegen waren allein im vergangenen Jahr mehr als 11.000 Pferde betroffen. Die EU hat daher strenge Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Demnach müssen Pferde vor der Verbringung aus Rumänien in andere Mitgliedstaaten mehrmals auf die ansteckende Blutarmut untersucht werden.

Die FN weist darauf hin, dass Turnier- und Zuchtveranstaltungen weiter stattfinden können, sofern im direkten Umfeld einer Veranstaltung kein Fall oder Verdachtsfall von infektiöser Anämie auftritt. Im Krankheits- oder Verdachtsfall greifen die seuchenrechtlichen Bestimmungen, die durch den zuständigen Amtsveterinär koordiniert werden. BMELV/dp

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