09. Juni 2010
Möglich wird dies durch eine verbesserte Analysemethodik des zuständigen Labors in Köln. Das Labor kann bei der Untersuchung jetzt feststellen, ob ätherische Öle äußerlich, das heißt, als Bestandteil eines Fliegenschutzmittels oder innerlich, zum Beispiel über eine Inhalation, angewendet wurden. Die Inhalation mit ätherischen Ölen zur Behandlung von Lungenkrankheiten führt zu einer relevanten Wirkstoffkonzentration im Organismus des Pferdes und ist deshalb im Wettkampf nicht erlaubt.
Ätherische Öle in Fliegenschutzmitteln wirken hingegen deutlich weniger auf den Organismus und sind daher während eines Turniers zugelassen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Fliegenschutzmittel ordnungsgemäß, entsprechend der Herstellerangaben, verwendet werden.
Quelle: FN-Press
< Zurück | Weiter > |
---|